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Viele Verträge verlängern sich automatisch — ohne dass du es merkst

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Viele Verträge verlängern sich automatisch — oft mit Klauseln, die nach deutschem Recht unwirksam sind.

Jeder zusätzliche Monat kostet dich unnötig Geld.

Prüfe deine Kündigungsmöglichkeiten, bevor du weiterzahlst.

🟢 Gut zu wissen: Automatische Verlängerungen um mehr als 1 Jahr sind nach § 309 Nr. 9 BGB unwirksam. Kündigungsfristen über 3 Monate ebenfalls. Viele Verträge enthalten genau solche Klauseln.
Prüfung auf unwirksame Verlängerungsklauseln (§ 309 Nr. 9 BGB) Fertiges Kündigungsschreiben innerhalb von 24 Stunden Einmalig €29 · kein Abo Dokument wird nach der Analyse gelöscht
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  • ✓ Prüfung auf unwirksame Verlängerungsklauseln (§ 309 Nr. 9 BGB)
  • ✓ Prüfung des Widerrufsrechts (§ 355 BGB)
  • ✓ Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
  • ✓ Prüfung unfairer Klauseln (AGB-Kontrolle)
  • ✓ Button-Lösung und Erschwernisse (§ 312k BGB)
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In 3 Schritten zur Kündigung

01
Vertrag hochladen
Vertrag, Kündigungsschreiben oder Verlängerungsmitteilung. PDF, JPG oder PNG. Dauert weniger als 2 Minuten.
02
Wir prüfen alles
Verlängerungsklauseln, Widerrufsrecht, Sonderkündigungsrecht, unfaire Klauseln und Kündigungsfristen nach BGB.
03
Analyse per E-Mail
Innerhalb von 24 Stunden: vollständige Analyse + fertiges Kündigungsschreiben. Du versendest es und hörst auf zu zahlen.

Auf Basis des deutschen Vertragsrechts

Rechtliche Grundlage
§ 309 Nr. 9 BGB (Verlängerungsklauseln), § 355 BGB (Widerrufsrecht), § 312k BGB (Button-Lösung), § 812 BGB (Rückforderung).
Was wir prüfen
Automatische Verlängerung, Widerrufsrecht, Sonderkündigungsrecht, unfaire AGB-Klauseln, Erschwerung der Kündigung und Rückforderungsansprüche.
Was wir nicht sind
Wir bieten keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertretung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Was das Gesetz sagt

Max. 1 Jahr
Automatische Verlängerung — alles darüber ist nach § 309 Nr. 9 BGB unwirksam
Max. 3 Mon.
Kündigungsfrist — längere Fristen sind nach § 309 Nr. 9 BGB unwirksam
14 Tage
Widerrufsrecht bei Online- und Fernabsatzverträgen (§ 355 BGB) — oft länger bei fehlender Belehrung
€29
Einmalig — um monatliche Kosten dauerhaft zu stoppen

Alles, was du wissen möchtest

Wann ist eine automatische Verlängerungsklausel unwirksam?
Nach § 309 Nr. 9 BGB ist eine automatische Verlängerung um mehr als 1 Jahr unwirksam. Ebenso sind Kündigungsfristen von mehr als 3 Monaten unzulässig. Sind solche Klauseln im Vertrag enthalten, kann der Vertrag möglicherweise früher gekündigt werden.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Bei Online- und Fernabsatzverträgen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Wurde die Widerrufsbelehrung nicht korrekt erteilt, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?
Bei wesentlichen Preiserhöhungen kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Bei Telekommunikationsverträgen ist dies in § 60 TKG geregelt. Wir prüfen, ob in deinem Fall ein solches Recht besteht.
Kann ich bereits gezahlte Beträge zurückfordern?
Bei unwirksamen Verlängerungsklauseln könnten bereits gezahlte Beträge nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) rückforderbar sein. Wir prüfen dies im Rahmen der Analyse.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Dies ist eine informative Analyse, keine Rechtsberatung. Wir übernehmen keine rechtliche Vertretung. Bei komplexen Situationen empfehlen wir die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

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