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Falsche Beträge und doppelte Positionen kommen häufiger vor als gedacht

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Prüfung auf falsche Positionen, Doppelberechnungen und unberechtigte Gebühren Fertiges Widerspruchsschreiben innerhalb von 24 Stunden Einmalig €29 · kein Abo Dokument wird nach der Analyse gelöscht
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  • ✓ Prüfung auf falsche oder nicht vereinbarte Positionen
  • ✓ Prüfung auf Doppelberechnungen
  • ✓ Prüfung auf nicht erbrachte Leistungen
  • ✓ Prüfung der Pflichtangaben (§ 14 UStG)
  • ✓ Bei Energie: Prüfung auf Schätzwerte (§ 40 EnWG)
  • ✓ Fertiges Widerspruchsschreiben auf deinen Namen
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In 3 Schritten zur Antwort

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Strom-, Wasser-, Telefonrechnung oder Handwerkerrechnung. PDF, JPG oder PNG. Dauert weniger als 2 Minuten.
02
Wir prüfen alles
Positionen, Preise, Pflichtangaben nach § 14 UStG, Schätzwerte bei Energie (§ 40 EnWG) und Kostenvoranschlag beim Handwerk (§ 650c BGB).
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Analyse per E-Mail
Innerhalb von 24 Stunden: vollständige Analyse + fertiges Widerspruchsschreiben. Du versendest es und zahlst nur, was du schuldest.

Auf Basis des deutschen Verbraucherrechts

Rechtliche Grundlage
§ 14 UStG (Rechnungspflichten), § 650c BGB (Werkvertrag), § 40 EnWG (Energieabrechnung), Ofcom-/Ofwat-äquivalente Regulierung.
Was wir prüfen
Positionen, Preise, Doppelberechnungen, Pflichtangaben, Schätzwerte bei Energie und Kostenvoranschläge beim Handwerk.
Was wir nicht sind
Wir bieten keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertretung. Bei komplexen Fällen empfehlen wir die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Was du wissen solltest

Häufig
Handwerkerrechnungen enthalten Positionen, die nicht dem Kostenvoranschlag entsprechen
§ 40
EnWG verpflichtet Energieversorger zu transparenter und nachvollziehbarer Abrechnung
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Alles, was du wissen möchtest

Welche Rechnungen kann ich hochladen?
Strom-, Gas-, Wasser-, Telefonrechnungen, Handwerkerrechnungen, Ärzterechnungen und andere Dienstleistungsrechnungen. Sowohl PDF als auch Foto (JPG/PNG) werden unterstützt.
Darf ein Handwerker mehr berechnen als im Kostenvoranschlag?
Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag nach § 650c BGB verbindlich. Überschreitungen sind nur möglich, wenn der Auftragnehmer sie rechtzeitig angezeigt hat und du zugestimmt hast. Ohne Rücksprache sind wesentliche Überschreitungen anfechtbar.
Meine Energierechnung enthält eine hohe Nachzahlung — was kann ich tun?
Energieversorger müssen nach § 40 EnWG transparent und nachvollziehbar abrechnen. Schätzwerte müssen als solche gekennzeichnet sein. Ist die Nachzahlung auf fehlerhafte Schätzungen zurückzuführen, kann Widerspruch eingelegt werden.
Was passiert, wenn sich die Rechnung als korrekt herausstellt?
Du erhältst in jedem Fall einen vollständigen Bericht mit Erklärung und deinen Optionen. Du zahlst nie für einen leeren Bericht.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Dies ist eine informative Analyse, keine Rechtsberatung. Wir übernehmen keine rechtliche Vertretung. Bei komplexen Situationen empfehlen wir die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

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