Die regelmäßige Verjährungsfrist: 3 Jahre

Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland drei Jahre. Diese gilt für die meisten alltäglichen Geldforderungen, also Rechnungen, Kreditraten, Handyverträge oder Mietschulden.

Die Verjährung beginnt nicht am Tag, an dem die Forderung entstand, sondern am Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist — also am 31. Dezember.

Beispiel Eine Handyrechnung wird im März 2021 fällig. Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Ab Januar 2025 ist die Forderung verjährt — sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde.

Abweichende Fristen für bestimmte Forderungen

ForderungsartVerjährungsfrist
Kreditraten, Handyverträge, Rechnungen3 Jahre
Rechtskräftige Urteile und Mahnbescheide30 Jahre
Mietschulden3 Jahre
Kaufpreis für unbewegliche Sachen3 Jahre
Schadensersatzforderungen bei Körperverletzung3 Jahre (Kenntnis) oder 30 Jahre
Herausgabeansprüche bei Eigentum10 Jahre

Besonders wichtig: Wenn ein Gericht oder ein Mahnbescheid eine Forderung rechtskräftig festgestellt hat, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Deshalb ist es so wichtig, auf einen Mahnbescheid rechtzeitig zu reagieren.

Wann beginnt die Verjährung?

Die Verjährung beginnt grundsätzlich am Ende des Jahres, in dem:

  • die Forderung entstanden ist, und
  • der Gläubiger von der Person des Schuldners und den Umständen der Forderung Kenntnis erlangt hat.

In der Praxis beginnt die Verjährung bei einfachen Verbraucherforderungen meist am 31. Dezember des Jahres, in dem die Rechnung oder Rate fällig wurde.

Was stoppt oder unterbricht die Verjährung?

Die Verjährung kann gehemmt oder neu begonnen werden. Das ist entscheidend, wenn Inkassounternehmen alte Forderungen geltend machen.

Hemmung der Verjährung

Eine Hemmung hält die Verjährung an, ohne sie zurückzusetzen. Sie tritt ein, wenn z. B. Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner stattfinden oder wenn der Gläubiger Klage erhebt. Nach Beendigung der Hemmung läuft die Frist weiter.

Neubeginn der Verjährung

Ein Neubeginn setzt die Frist vollständig zurück. Er tritt ein, wenn der Schuldner die Schuld ausdrücklich anerkennt — zum Beispiel durch eine Zahlung, eine schriftliche Erklärung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung.

⚠ Niemals zahlen oder schriftlich anerkennen, ohne vorher zu prüfen Selbst eine kleine Zahlung gilt als Anerkenntnis und setzt die Verjährungsfrist neu in Gang. Prüfen Sie erst, ob die Forderung verjährt sein könnte, bevor Sie zahlen oder antworten.

Wie berufen Sie sich auf Verjährung?

Die Verjährung tritt nicht automatisch ein — Sie müssen sich aktiv darauf berufen, wenn der Gläubiger die Forderung geltend macht. Das nennt sich "Einrede der Verjährung". Sie teilen dem Gläubiger schriftlich mit, dass Sie die Verjährung einwenden und die Zahlung verweigern.

Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie die Verjährung im Widerspruch gegen den Mahnbescheid geltend machen.

Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten und sind unsicher, ob die Forderung verjährt ist?

Sie müssen nicht sofort entscheiden. Laden Sie das Schreiben hoch — wir prüfen die Daten und geben Ihnen eine verständliche Einschätzung, ob die Verjährungsfrist relevant sein könnte.

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Hinweis zu diesem Ratgeber

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Verjährung von Schulden in Deutschland. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir die Beratung durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.