Was Inkassounternehmen berechnen dürfen
Inkassogebühren werden in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Seit der Inkassorechtsreform von 2021 gelten deutlich niedrigere Höchstgrenzen als zuvor. Der Regelsatz bei der Geschäftsgebühr wurde von 1,3 auf 0,9 gesenkt. Die erhöhte 1,3-fache Gebühr ist nur noch zulässig wenn ein besonderer Aufwand bestand — etwa mehrere Umzüge oder viele erfolglose Mahnungen.
Typische überhöhte Positionen im Inkassoschreiben
Zu hohe Geschäftsgebühr — wird häufig mit 1,3 berechnet obwohl kein besonderer Aufwand vorlag. Zulässig wäre 0,9.
Doppelt berechnete Positionen — manche Schreiben enthalten mehrere Gebührenposten für dieselbe Tätigkeit.
Unzulässige Auslagenpauschalen — Pauschalen für Porto, Telefon etc. sind begrenzt und dürfen nicht beliebig erhöht werden.
Verzugszinsen auf Inkassokosten — Zinsen auf Inkassogebühren selbst sind in vielen Fällen nicht zulässig.
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Sie können die Hauptforderung anerkennen und trotzdem die Inkassogebühren separat bestreiten. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung aller berechneten Positionen mit den jeweiligen RVG-Grundlagen an. Zahlen Sie nur den unstrittigen Teil — mit dem Zusatz "ohne Anerkennung der geltend gemachten Inkassokosten".
Ist die Hauptforderung selbst fraglich, prüfen Sie sie separat: Möglicherweise ist sie bereits verjährt, oder es handelt sich um eine Forderung, die Sie nicht kennen.
Nicht alles auf einmal zahlen — wenn Sie den Gesamtbetrag bezahlen gilt das als Anerkennung aller Positionen einschließlich der überhöhten Gebühren.
Aufstellung verlangen — das Inkassounternehmen ist verpflichtet Ihnen auf Anfrage eine detaillierte Kostenaufstellung zu liefern.
Nicht sicher ob die Gebühren korrekt sind?
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Schreiben jetzt prüfen lassen →Häufige Fragen zu Inkassogebühren
Nur wenn die Hauptforderung berechtigt ist UND Sie sich im Zahlungsverzug befanden. Die Höhe der Gebühren ist zusätzlich auf die gesetzlichen Grenzen beschränkt.
Grundsätzlich ja — zu Unrecht gezahlte Beträge können bis zu drei Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Das ist jedoch oft aufwändig und lohnt sich nur bei größeren Beträgen.
Wenn Sie unsicher sind, ob die berechneten Gebühren zulässig sind oder wie Sie reagieren sollten. Sie laden das Schreiben hoch und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung — bevor Sie zahlen oder antworten. So entscheiden Sie in Ruhe und auf einer klareren Grundlage.
Unsicher, ob die Gebühren zu hoch sind?
Sie müssen nicht sofort entscheiden. Laden Sie das Schreiben zuerst hoch und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung — welche Positionen berechnet wurden und ob sie zulässig wirken. Auf Wunsch folgt die vollständige Analyse mit fertigem Antwortschreiben.
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